Reguläres Praxissemester bei einem Unternehmen oder einer Behörde - Fachbereich Informatik
Der Prozess für die Zulassung, die Durchführung und den Abschluss des regulären Praxissemesters ist unter folgendem Link visuell als BPMN dargestellt: Prozess reguläres Praxissemester
Bitte starten Sie den Antrag auf Durchführung eines regulären Praxissemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:
- Sie haben bereits alle Grundlagenfächer Ihres Studiums bestanden.
- Sie haben bereits einen Professor/eine Professorin der Informatik als Mentor/Mentorin zur Begleitung Ihres Praxissemesters angesprochen und für sich gewinnen können.
- Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen/einer Behörde abgeschlossen (unterschrieben von beiden Parteien).
- Den Arbeitsvertrag haben Sie bereits als PDF-Datei (max. 10 MB) abgespeichert.
Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten bis zum 01.09.26 folgende Bedingungen:
1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.
2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:
- Informatik Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es dürfen die Grundlagenfächer „Einführungsprojekt in die Informatik“ sowie „Betriebssysteme und Verteilte Systeme“ noch offen sein.
- IT Mangement Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es darf das Grundlagenfach „IT-Betrieb und Service-Management“ noch offen sein.
- Medieninformatik Wechsel von PO Version 04 nach 05 (noch kein Endtermin festgesetzt): Es dürfen die Grundlagenfächer "Screendesign", "Visual Copmuting" und das "Communityprojekt" noch offen sein.
- Wirtschaftsinformatik Wechsel von PO Version 04 nach 05: Es dürfen die Grundlagenfächer „Mathematik I“, „Mathematik II“ sowie „BWL - Marketing“ noch offen sein.
Abschluss des Praxissemesters:
- Sie klären nach Beendigung Ihrer Arbeit im Unternehmen/in der Behörde den Abschluss mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin und bestätigen im System, dass Sie den Abschluss mit ihm/ihr geklärt haben.
- Nach Ihrer Bestätigung im System, dass Sie Ihre*n Mentor*in informiert haben, wird eine E-Mail an Ihren Mentor/Ihre Mentorin geschickt mit der Bitte, den Abschluss Ihres Praxissemesters im Praxissemestersystem zu bestätigen.
- Parallel zur Anfrage bei der Mentorin/beim Mentor können Sie das Zeugnis Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers im System hochladen.
- Das hochgeladene Zeugnis wird überprüft.
- Sobald Ihr Mentor/Ihre Mentorin den Abschluss im System bestätigt hat und das Zeugnis von uns geprüft wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung, dass das Praxissemester erfolgreich absolviert wurde. Eine weitere E-Mail erhält das Prüfungsamt mit der Bitte, diese Leistung im PSSO einzutragen.