Reguläres Praxissemester bei einem Unternehmen oder einer Behörde - Fachbereich Informatik
Bitte starten Sie den Antrag auf Durchführung eines regulären Praxissemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:
- Sie haben bereits alle Grundlagenfächer Ihres Studiums bestanden.
- Sie haben bereits einen Professor/eine Professorin der Informatik als Mentor/Mentorin zur Begleitung Ihres Praxissemesters angesprochen und für sich gewinnen können.
- Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen/einer Behörde abgeschlossen (unterschrieben von beiden Parteien).
- Den Arbeitsvertrag haben Sie bereits als PDF-Datei (max. 10 MB) abgespeichert.
Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten bis zum 01.09.26 folgende Bedingungen:
1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.
2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:
- Informatik: Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es dürfen die Grundlagenfächer „Einführungsprojekt in die Informatik“ sowie „Betriebssysteme und Verteilte Systeme“ noch offen sein.
- IT Mangement: Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es darf das Grundlagenfach „IT-Betrieb und Service-Management“ noch offen sein.
- Wirtschaftsinformatik: Wechsel von PO Version 04 nach 05: Es dürfen die Grundlagenfächer „Mathematik I“, „Mathematik II“ sowie „BWL - Marketing“ offen sein.
Abschluss des Praxissemesters:
- Sie klären nach Beendigung Ihrer Arbeit im Unternehmen/in der Behörde den Abschluss mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin und bestätigen im System, dass Sie den Abschluss mit ihm/ihr geklärt haben.
- Nach Ihrer Bestätigung im System, dass Sie Ihre*n Mentor*in informiert haben, wird eine E-Mail an Ihren Mentor/Ihre Mentorin geschickt mit der Bitte, den Abschluss Ihres Praxissemesters im Praxissemestersystem zu bestätigen.
- Parallel zur Anfrage bei der Mentorin/beim Mentor können Sie das Zeugnis Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers im System hochladen.
- Das hochgeladene Zeugnis wird überprüft.
- Sobald Ihr Mentor/Ihre Mentorin den Abschluss im System bestätigt hat und das Zeugnis von uns geprüft wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung, dass das Praxissemester erfolgreich absolviert wurde. Eine weitere E-Mail erhält das Prüfungsamt mit der Bitte, diese Leistung im PSSO einzutragen.
Der Prozess für die Zulassung, die Durchführung und den Abschluss des regulären Praxissemesters ist unter folgendem Link visuell als BPMN dargestellt: Prozess reguläres Praxissemester