Der Prozess für die Zulassung, die Durchführung und den Abschluss des regulären Praxissemesters ist unter folgendem Link visuell als BPMN dargestellt: Prozess reguläres Praxissemester
Hinweis: Sie können das reguläre Praxissemester auch in einem Unternehmen/bei einer Behörde im Ausland absolvieren.
Bitte starten Sie den Antrag auf Durchführung eines regulären Praxissemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:
Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten bis zum 01.09.26 folgende Bedingungen:
1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.
2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:
Abschluss des Praxissemesters: