Auslandssemester - Fachbereich Informatik
Anerkennung Auslandssemester
Bitte starten Sie den Antrag auf Anerkennung eines Auslandssemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:
- Sie haben alle Grundlagenfächer Ihres Studiums bereits absolviert.
- Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten die unten genannten Bedingungen.
- Ihnen liegt ein entsprechender Notenspiegel als pdf-Datei vor.
- Sie haben das Auslandssemester erst nach Abschluss aller Grundlagenfächer angetreten.
- Bei Antragstellung haben Sie das Auslandssemester bereits beendet.
- Ihnen liegt ein sog. "Transcript of Records" oder "Academic Transcript" von der besuchten Hochschule als pdf-Datei vor.
- Die Anerkennung einzelner Fächer ist hiervon nicht betroffen.
Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten folgende Bedingungen:
1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.
2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:
- Informatik: Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es dürfen die Grundlagenfächer „Einführungsprojekt in die Informatik“ sowie „Betriebssysteme und Verteilte Systeme“ noch offen sein.
- IT Mangement: Wechsel von PO Version 01 nach 02; Es darf das Grundlagenfach „IT-Betrieb und Service-Management“ noch offen sein.
- Wirtschaftsinformatik: Wechsel von PO Version 04 nach 05: Es dürfen die Grundlagenfächer „Mathematik I“, „Mathematik II“ sowie „BWL - Marketing“ offen sein.