Auslandssemester - Fachbereich Informatik

Anerkennung Auslandssemester

Bitte starten Sie den Antrag auf Anerkennung eines Auslandssemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:


  1. Sie haben alle Grundlagenfächer Ihres Studiums bereits absolviert.
  2. Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten die unten genannten Bedingungen.
  3. Ihnen liegt ein entsprechender Notenspiegel als pdf-Datei vor.
  4. Sie haben das Auslandssemester erst nach Abschluss aller Grundlagenfächer angetreten.
  5. Bei Antragstellung haben Sie das Auslandssemester bereits beendet.
  6. Ihnen liegt ein sog. "Transcript of Records" oder "Academic Transcript" von der besuchten Hochschule als pdf-Datei vor.
  7. Die Anerkennung einzelner Fächer ist hiervon nicht betroffen.


Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten folgende Bedingungen:

1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.

2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:

  • Informatik: Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es dürfen die Grundlagenfächer „Einführungsprojekt in die Informatik“ sowie „Betriebssysteme und Verteilte Systeme“ noch offen sein.
  • IT Mangement: Wechsel von PO Version 01 nach 02; Es darf das Grundlagenfach „IT-Betrieb und Service-Management“ noch offen sein.
  • Wirtschaftsinformatik: Wechsel von PO Version 04 nach 05: Es dürfen die Grundlagenfächer „Mathematik I“, „Mathematik II“ sowie „BWL - Marketing“ offen sein.