Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit - Fachbereich Informatik

Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit

Bitte starten Sie den Antrag auf Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:


  1. Sie haben mindestens 16 Stunden pro Woche über mindestens 110 Arbeitstage (á 8 Stunden, ohne Urlaubstage / Feiertage) kontinuierlich bei einem Arbeitgeber/einer Arbeitgeberin in einem Zeitraum von maximal 1,5 Jahren gearbeitet.
  2. Es muss ein Zeugnis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, in welchem Zeitraum über wie viele Stunden sie welche Tätigkeiten durchgeführt haben. Das Zeugnis liegt Ihnen als pdf-Datei vor.
  3. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten, die erst nach dem Bestehen sämtlicher Grundlagenfächer Ihres Studiums UND nach Beendigung des 3. Fachsemesters geleistet wurden. Vorher erbrachte Leistungen, z.B. während einer vorher abgeschlossenen Ausbildung, können nicht anerkannt werden. Hierfür muss ein aktueller Notenspiegel hochgeladen werden, welcher Ihnen als pdf-Datei vorliegt.
  4. Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten die unten genannten Bedingungen.
  5. Ferner erstellen Sie einen mind. 10-seitigen Praxissemesterbericht, aus dem hervorgeht, was Sie geleistet haben und welche im Studium erworbenen Kompetenzen in der praktischen Tätigkeit eine Rolle gespielt haben. Außerdem enthält der Bericht eine Selbst-Reflexion über den Lernfortschritt und Kompetenzerwerb bei Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin. Der Praxissemesterbericht sollte gemäß der „Vorlage für wissenschaftliche Arbeiten“ angefertigt werden. Diese Vorlage (Word oder LaTeX-Paket) finden Sie hier: https://www.th-koeln.de/studium/abschlussarbeiten_5336.php. Der Praxissemesterbericht liegt Ihnen als pdf-Datei vor.


Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten folgende Bedingungen:

1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.

2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:

  • Informatik: Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es dürfen die Grundlagenfächer „Einführungsprojekt in die Informatik“ sowie „Betriebssysteme und Verteilte Systeme“ noch offen sein.
  • IT Mangement: Wechsel von PO Version 01 nach 02; Es darf das Grundlagenfach „IT-Betrieb und Service-Management“ noch offen sein.
  • Wirtschaftsinformatik: Wechsel von PO Version 04 nach 05: Es dürfen die Grundlagenfächer „Mathematik I“, „Mathematik II“ sowie „BWL - Marketing“ offen sein.