Der Prozess für die "Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit" oder der Anerkennung eines "Auslandssemesters" ist unter folgendem Link visuell als BPMN dargestellt: Prozess Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit und Auslandssemester
Bitte starten Sie den Antrag auf Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:
Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten bis zum 01.09.26 folgende Bedingungen:
1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.
2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt: