Praxissemesterinformationen - Fachbereich Informatik
Möglichkeiten zur Absolvierung des Praxissemesters
Reguläres Praxissemester bei einem Unternehmen oder einer Behörde

Bitte starten Sie den Antrag auf Durchführung eines regulären Praxissemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:


  1. Sie haben bereits alle Grundlagenfächer Ihres Studiums bestanden.
  2. Sie haben bereits einen Professor/eine Professorin der Informatik als Mentor/Mentorin zur Begleitung Ihres Praxissemesters angesprochen und für sich gewinnen können.
  3. Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen/einer Behörde abgeschlossen.
  4. Den Arbeitsvertrag haben Sie bereits als PDF-Datei (max. 10 MB) abgespeichert.


Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten folgende Bedingungen:

1. Studierende in älteren Prüfungsordnungen, in denen das Praxissemester als "optional" aufgeführt wird, können auch zum Praxissemester zugelassen werden, wenn Sie noch nicht alle Grundlagenfächer absolviert haben.

2. Für PO-Versions-Wechsler*innen innerhalb des Studiengangs gilt:

  • Informatik: Wechsel von PO Version 01 nach 02: Es dürfen die Grundlagenfächer „Einführungsprojekt in die Informatik“ sowie „Betriebssysteme und Verteilte Systeme“ noch offen sein.
  • IT Mangement: Wechsel von PO Version 01 nach 02; Es darf das Grundlagenfach „IT-Betrieb und Service-Management“ noch offen sein.
  • Wirtschaftsinformatik: Wechsel von PO Version 04 nach 05: Es dürfen die Grundlagenfächer „Mathematik I“, „Mathematik II“ sowie „BWL - Marketing“ offen sein. 


Abschluss des Praxissemesters:

  • Sie klären nach Beendigung Ihrer Arbeit im Unternehmen/in der Behörde den Abschluss mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin und bestätigen im System, dass Sie den Abschluss mit ihm/ihr geklärt haben.
  • Nach Ihrer Bestätigung im System, dass Sie Ihre*n Mentor*in informiert haben, wird eine E-Mail an Ihren Mentor/Ihre Mentorin geschickt mit der Bitte, den Abschluss Ihres Praxissemesters im Praxissemestersystem zu bestätigen.
  • Parallel zur Anfrage bei der Mentorin/beim Mentor können Sie das Zeugnis Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers im System hochladen.
  • Das hochgeladene Zeugnis wird überprüft.
  • Sobald Ihr Mentor/Ihre Mentorin den Abschluss im System bestätigt hat und das Zeugnis von uns geprüft wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung, dass das Praxissemester erfolgreich absolviert wurde. Eine weitere E-Mail erhält das Prüfungsamt mit der Bitte, diese Leistung im PSSO einzutragen.



Der Prozess für die Zulassung, die Durchführung und den Abschluss des regulären Praxissemesters ist unter folgendem Link visuell in der BPMN dargestellt: Prozess reguläres Praxissemester

Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit

Bitte starten Sie den Antrag auf Anerkennung von bereits geleisteter Arbeit erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:


  1. Sie haben mindestens 16 Stunden pro Woche über mindestens 110 Arbeitstage (á 8 Stunden, ohne Urlaubstage / Feiertage) kontinuierlich bei einem Arbeitgeber/einer Arbeitgeberin in einem Zeitraum von maximal 1,5 Jahren gearbeitet.
  2. Es muss ein Zeugnis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, in welchem Zeitraum über wie viele Stunden sie welche Tätigkeiten durchgeführt haben. Das Zeugnis liegt Ihnen als pdf-Datei vor.
  3. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten, die erst nach dem Bestehen sämtlicher Grundlagenfächer Ihres Studiums UND nach Beendigung des 3. Fachsemesters geleistet wurden. Vorher erbrachte Leistungen, z.B. während einer vorher abgeschlossenen Ausbildung, können nicht anerkannt werden. Hierfür muss ein aktueller Notenspiegel hochgeladen werden, welcher Ihnen als pdf-Datei vorliegt.
  4. Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten die Bedingungen, wie unter "Reguläres Praxissemester bei einem Unternehmen oder einer Behörde" genannt.
  5. Ferner erstellen Sie einen mind. 10-seitigen Praxissemesterbericht, aus dem hervorgeht, was Sie geleistet haben und welche im Studium erworbenen Kompetenzen in der praktischen Tätigkeit eine Rolle gespielt haben. Außerdem enthält der Bericht eine Selbst-Reflexion über den Lernfortschritt und Kompetenzerwerb bei Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin. Der Praxissemesterbericht sollte gemäß der „Vorlage für wissenschaftliche Arbeiten“ angefertigt werden. Diese Vorlage (Word oder LaTeX-Paket) finden Sie hier: https://www.th-koeln.de/studium/abschlussarbeiten_5336.php. Der Praxissemesterbericht liegt Ihnen als pdf-Datei vor.
Anerkennung Auslandssemester

Bitte starten Sie den Antrag auf Anerkennung eines Auslandssemesters erst dann, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können bzw. die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind:


  1. Sie haben alle Grundlagenfächer Ihres Studiums bereits absolviert.
  2. Für bereits abgelaufene Prüfungsordnungen (PO) bzw. Wechsel in neuere PO gelten die Bedingungen, wie unter "Reguläres Praxissemester bei einem Unternehmen oder einer Behörde" genannt.
  3. Ihnen liegt ein entsprechender Notenspiegel als pdf-Datei vor.
  4. Sie haben das Auslandssemester erst nach Abschluss aller Grundlagenfächer angetreten.
  5. Bei Antragstellung haben Sie das Auslandssemester bereits beendet.
  6. Ihnen liegt ein sog. "Transcript of Records" von der besuchten Hochschule als pdf-Datei vor.